Antrag im HFA zur Kostenreduzierung

Reduzierung der Ausgaben für GWGs im Haushaltsplan 2015
Die im Haushaltsplan 2015 eingeplanten Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden in allen Teilhaushalten mit Ausnahme des Teilhaushalts 305 – Kinder- und Jugendbetreuung und des Teilhaushalts 306, offene Jugendarbeit – um jeweils 10 Prozent des eingestellten Betrags reduziert.

Begründung:
Im Haushaltsplan 2015 sind pauschale Ansätze für GWGs in allen Teilhaushalten zwischen 1000 und 5000 € eingestellt. Wir gehen davon aus, dass bei weiterhin konsequenter sparsamer Haushaltsführung in der Verwaltung sich auch auf kleinen Positionen - wie Vermeidung von Papier oder Farbdrucken wo dies ohne Informationsverlust möglich ist, oder auch durch eine weitere Verstärkung interkommunaler Abstimmungen und einer Zusammenlegung der Beschaffung von GWGs zur Erzielung günstigerer Beschaffungspreise die Ausgaben reduzieren lassen.

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