Antrag im OB Eppstein Anwohnerparkausweise

Der Magistrat der Stadt Eppstein möge prüfen, ob sich nach Fertigstellung des P+R Parkplatzes am Bahnhof die Pendlerparkplätze an der B455 zur Hälfte in Anwohnerparkplätze mit Berechtigungsschein umgestalten lassen.

 

Der Magistrat der Stadt Eppstein möge darüber hinaus prüfen, ob sich weitere Parkflächen in der Altstadt (Post, Burgstraße, Busbahnhof, Rossertstraße) analog umgestalten lassen, um eine auf Werktage begrenzte Nutzung über die gegenwärtige Begrenzung auf 2 Stunden mit Berechtigungsschein zu erlauben.

 

Begründun

Im Dialogforum im vergangenen Jahr wurde von einigen Bürgern die unbefriedigende Parkglichkeit für Anwohner beklagt und Lösungsvorschläge vorgetragen. Es wurde vielfach darauf hingewiesen, dass in der Altstadt nur wenige Häuser über Garagen und ausreichende Stellplätze verfügen und der Bedarf an Parkflächen größer ist, als die derzeit zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten. Die Parkflächen in der Altstadt sind überwiegend zugunsten der Kunden von Gewerbetreibenden und der Touristikbranche und Burgbesucher als Kurzzeitparkflächen von 8 bis 18 Uhr also während der gesamten Öffnungszeiten der Geschäfte - ausgewiesen, so dass für Bewohner in - und am Rande der Altstadt nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit besteht, den Wagen ordnungsgemäß abzustellen ohne sich strafbar zu machen.

 

 Anwohnerparkausweise mit einer Gültigkeit an Werktagen von z.B. 6 bis 9 Uhr und 16 bis 21 Uhr wie vielfach in anderen Städten nnten diese Situation verbessern, indem ein Teil der Parknutzung sich orientiert an den An- und Abfahrten der Anwohner zum Arbeitsplatz.

 

 Die uneingeschränkte Nutzung für Kunden und Besucher wäre auf Anwohnerparkflächen künftig nur noch zwischen z.B. 9 Uhr und 16 Uhr möglich, die übrigen Besucherparkplätze würden unverändert von 8 bis 18 Uhr für eine Parkdauer von maximal 2 Stunden zur Verfügung stehen.

 

 Mit dieser Lösung würde der vorhandene Parkraum in der Altstadt gerechter zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern aufgeteilt.

 

 Sondergenehmigungen zum Parken im Halteverbot für Handwerker, Lieferanten oder Umzugsunternehmen, wie sie heute bereits ausgestellt werden, sowie Behindertenparkflächen sollen davon unberührt bleiben.

 

 

Ein Bewohnerparken im Hofheimer Ostend wird auf Beschluss der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung vom 3. Juli 2013 bereits umgesetzt.



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