Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!
Es ist gerade einmal neun Monate her, dass wir an dieser Stelle den Haushalt 2025 diskutiert und beschlossen haben, der absehbar in der Folge nicht genehmigungsfähig war: Die Einsparungen, die dafür notwendig gewesen wären, konnten nicht mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Wir befinden uns heute wieder in einer ähnlichen Situation wie im März, als wir über mögliche Lösungsansätze zum Stopfen der Haushaltslöcher gesprochen haben.
Was aber sind die Erkenntnisse aus dem, was seither geschehen ist? Zunächst müssen wir einigermaßen frustriert eingestehen, dass wir keine schnell wirksamen Einsparungsmöglichkeiten gefunden haben und mit dem nicht genehmigten Haushalt der Verwaltung die Erfüllung ihrer Aufgaben in 2025 sehr schwer gemacht haben. Letzteres bedaure ich sehr und möchte den Mitarbeitern meinen Dank dafür aussprechen, dass sie den Geschäftsbetrieb trotzdem aufrechterhalten haben. Wir alle haben unterschätzt, wie schwierig das Sparen in dieser Größenordnung im laufenden Betrieb der Stadt und ihrer Einrichtungen tatsächlich ist.
Kann man daraus schließen, dass all dies eine unnötige Zumutung war und wir schon für den Haushalt 2025 der ursprünglichen Empfehlung von Frau Bergold über die Hebesätze hätten folgen sollen? Nein, denn wenn ich mir die Reden zum Haushalt 2025 aus dem März anschaue, hat sich seinerzeit niemand wirklich für die ursprünglich angedachten Hebesätze stark gemacht – auch nicht die 1. Stadträtin – und manche Kollegen haben sogar die Erhöhung auf die aktuellen Sätze abgelehnt.
Was aber haben wir aus der Haushaltsmisere 2025 tatsächlich lernen können? Zunächst einmal, dass die Kommunalaufsicht sich auf den Standpunkt stellt: „Erhöht gefälligst Eure Steuern auf ein Niveau, das rechnerisch zu einem ausgeglichenen Haushalt führt“. Und das in einem Ton, der wirklich bemerkenswert war. Hilfreicher hingegen waren die Empfehlungen der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle des Landesrechnungshofs, die im Juli auf einer Bürgerversammlung vorgestellt wurden. Deren nachvollziehbarer Rat lautete u.a., das Leistungsniveau und die Kosten bei den Pflichtleistungen zu prüfen, freiwillige Leistungen zu hinterfragen und Gebührensatzungen häufiger auf das aktuelle Kostenniveau anzupassen. Allerdings wurde auch hier kein Weg aufgezeigt, wie wir uns ohne Anhebung der Kommunalsteuern aus dieser Situation befreien können.
Bemerkenswert war, dass auch seitens der Bürgerschaft viele Vorschläge gemacht wurden, die auf der Bürgerversammlung am 10. November diskutiert und bewertet wurden. Allen, die sich beteiligt haben, gilt unser Dank. Das Fazit daraus war, dass – auch wenn einige der Ideen bereits früher im Prozess geäußert worden waren – alle hinsichtlich ihres möglichen Ergebnisbeitrags angeschaut werden müssen. Das ist eine Aufgabe für die Verwaltung und uns Stadtverordnete.
All diese Aspekte machen deutlich, dass nicht nur Eppstein, sondern auch andere Kommunen vor ähnlichen Problemen stehen (man schaue nur in die Kreisstadt Hofheim, wo der Kassensturz des neuen Bürgermeisters eine finanzielle Situation offengelegt hat, die zuvor so nicht evident war).
Trotzdem muss Eppstein mit diesen finanziellen Herausforderungen irgendwie alleine zurechtkommen – obwohl genau das eigentlich unmöglich ist: Der Präsident des Deutschen Städtetags hat gerade erst noch einmal eindringlich auf die Situation der Kommunen hingewiesen. Die Aussage, dass den Städten und Gemeinden ein Viertel der öffentlichen Pflichtaufgaben obliegen, sie aber nur ein Siebtel der Finanzeinnahmen zugewiesen bekommen, ging durch die Presse und wurde auch im Rahmen unserer Haushaltsdiskussion schon mehrfach zitiert – allerdings weitgehend folgenlos.
Denn Bund und Land machen keine Anstalten, für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen zu sorgen. Die mit großem Medienecho verkündete (einmalige) Soforthilfe des Landes Hessen (300 Mio Euro) aus dem Nachtragshaushalt 2025 kompensiert nicht einmal den Betrag, um den sie die Zuwendungen an die Städte und Gemeinden im Haushalt 2025 (400 Mio Euro) gekürzt hatte. Gerne verweisen Bund und Land dabei auf die leeren Kassen, mit denen sie auch andere Kürzungen begründen. Tatsächlich scheint aber der politische Wille zur Erhebung bestimmter Steuern zu fehlen.
Die Vermögenssteuer hat die Bundesrepublik Deutschland zuletzt 1996 erhoben und damals gut 9 Milliarden DM (umgerechnet 4,62 Milliarden Euro) eingenommen zugunsten der Bundesländer, denen diese Einnahmen zuflossen. Seither verzichtet man darauf, obwohl seriöse Schätzungen hier von einem Potenzial von 15 bis 25 Milliarden in jedem Jahr ausgehen – Geld, das nun fehlt.
Bei der Erbschaftssteuer – eine Steuer, die ebenfalls den Bundesländern zugutekommt – gibt es viele Ausnahmen für große Vermögen. So betrug im Jahr 2024 der Gesamtwert der steuerlich erfassten Vermögenstransfers rund 113 Mrd. Euro. Steuerpflichtig waren nach Abzügen rund 64 Mrd. Euro. Die darauf festgesetzte Steuer betrug rund 13 Mrd. Euro, davon erlassen wurden rund 3 Mrd. Euro für begünstigtes Betriebsvermögen. Der Gesamtwert aller verschenkten und vererbten Vermögen liegt noch höher und wird statistisch nicht erfasst. Schätzungen zufolge werden derzeit jährlich bis zu 400 Mrd. Euro vererbt. Der effektive Steuersatz auf Vermögenstransfers läge somit bei ca. 3,25 %.
Auch bei der Erhebung anderer Steuern hat offensichtlich die Entschlossenheit, diese zu erheben, nachgelassen: Im Jahr 2009 führte die Arbeit von Steuerprüfern noch zu rund 29 Mrd. Euro Mehreinnahmen, in 2013 immerhin noch 22 Mrd. Doch dieser Trend ist rückläufig. 2024 waren es nur noch knapp elf Mrd. Euro an Steuerplus durch Betriebsprüfungen. Und völlig grotesk wird es, wenn man Betrugsfälle wie „cum-ex“ anschaut, bei denen erwiesen unrechtmäßig erschlichene Steuererstattungen nicht zurückgefordert werden (Berechnungen der Uni Mannheim beziffern den Gesamt-Steuerschaden auf mindestens 35 Mrd. Euro allein in Deutschland von 2000 bis 2020).
Warum bringe ich das hier vor, wo es doch so offensichtlich außerhalb der Entscheidungsbefugnis der Stadt und der Stadtverordnetenversammlung liegt? Nun, aus genau diesem Grund. Denn daraus ergibt sich, was wir tun können, bzw. lokal das Fehlen fast jeglichen Handlungsspielraums.
Wir können zähneknirschend die Erhöhung der jeweiligen Hebesätze und den vorgelegten Haushalt beschließen, um wenigstens im kommenden Jahr wieder einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb in der Stadt sicherzustellen. Oder Gefahr laufen, durch einen weiteren Nothaushalt noch mehr Schulden anzuhäufen und in der Folge sicher auch einige gute Mitarbeiter zu verlieren. Bei den Bürgerinnen und Bürgern wird dies nicht gut ankommen, greifen wir doch allen noch tiefer in die Taschen als in 2025. Inwieweit sie dafür Verständnis aufbringen werden, bleibt abzuwarten.
Als besonders fahrlässig empfinde ich in diesem Zusammenhang das Gebaren einiger Akteure, die so tun, als gäbe es schnelle und einfache Lösungen und wir kämen irgendwie ohne diese Erhöhungen aus. Auf ihre Vorschläge angesprochen bleiben sie dann leider konkrete, sofort wirksame Antworten schuldig und bringen bekannte Schlagworte wie „Feuerwehr“ und „Friedhöfe“. Im ersten Fall könnte ein Hinausschießen über das Ziel kontraproduktiv sein und im zweiten ist mit Effekten erst in 10-15 Jahren zu rechnen. Was nicht heißt, dass man diese und andere Dinge nicht diskutieren muss, allein um die Mythenbildung zu verhindern und einen Sachstand zu ermitteln, auf dessen Grundlage dann entschieden werden kann. Dabei setzen wir – wie Sie uns kennen – auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen.
Wir begrüßen es deshalb auch ausdrücklich, dass das Thema Haushaltskonsolidierung nun ein fester Punkt der Tagesordnung im Haupt- und Finanzausschuss geworden ist und damit als ständige Aufgabe an dessen Mitglieder, die Verwaltung und letztlich uns alle adressiert ist. Dazu gehört insbesondere, dass wir auch Ausgaben, die verhältnismäßig klein zu sein scheinen, kritisch hinterfragen statt sie „durchzuwinken“.
Ich habe an dieser Stelle schon die letzten beiden Male beklagt, dass die laufende Zuweisung neuer Aufgaben an die Kommunen durch Bund und Land nicht mit einer entsprechenden Ausstattung mit den dafür notwendigen Finanzmitteln einhergeht. Wie dargelegt können wir uns auch nicht am eigenen Schopf aus dem Schuldensumpf ziehen, weil die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen sich weiter öffnet (wegen „ein Viertel zu ein Siebtel“). Im Moment gibt es klare Aussagen von Kommunalaufsicht und Rechnungshof, dass es ohne die vorgeschlagenen Anhebungen der Kommunalsteuern keinen genehmigungsfähigen Haushalt gibt.
Das heißt nicht, dass wir nicht auch in Eppstein unsere Möglichkeiten ausweiten müssen, andere Einnahmequellen zu erschließen. Dazu gehören Einnahmen aus der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Windkraft – letzteres leider nicht auf Eppsteiner Gemarkung. Die Potenzial-Ermittlung einer Grundsteuer C sollte nun tatsächlich angegangen werden, damit eine Entscheidung über deren Erhebung auf Basis von Aufwand und Nutzen gefällt werden kann.
Ich wiederhole meinen Appell aus der Haushaltsdebatte 2025, dass Eppstein sich mit anderen Kommunen zusammentun möge, um Druck auf Bund und Land auszuüben, damit diese endlich die nötigen Finanzmittel für die übertragenen Aufgaben bereitstellen. Ich bin mir sicher, dass hierbei auch ein gemeinsames Beschreiten des Rechtswegs durchaus Erfolgsaussichten hätte.
Bei allen Mitarbeitenden in der Verwaltung und der Kämmerin, die den vorliegenden Haushalt ausgearbeitet haben, bedanken wir uns, auch für die Erläuterungen dazu in unserer Fraktion und im HFA. Unsere Fraktion wird dem Haushalt aus Verantwortung für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich zustimmen – auch wenn es uns schmerzt, dass wir derzeit so gut wie keine Spielräume erkennen können, dieses Hebesatz-Niveau schon sehr bald wieder zu senken.
Meine Damen und Herren – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Josef Retagne