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Wolfgang Schlüter, Zum Kohlwaldfeld 18, 65817 Eppstein
Herrn
Heinz
Stadtverordnetenvorsteher
Rathhaus I
Eppstein
Dienstag, 05. September 2006
Sehr geehrter Herr Heinz,
Ich möchte Sie bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.09.2006 zu setzen.
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung faßt den folgenden Beschluß:
Der Beschluß vom 27.04. zur Änderung des § 5 der Hauptsatzung wird aufgehoben, da er rechtswidrig zustande kam. Daher ist § 5 der Hauptsatzung nicht, wie beschlossen, geändert worden, sondern besteht in der bis zum 27.04. geltenden Fassung fort. Diese Feststellung ist in der Eppsteiner Zeitung öffentlich zu machen.
Begründung:
Die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung enthielt keinen Tagesordnungspunkt zur Änderung der Hauptsatzung. Es gab lediglich einen allgemeinen Punkt, TOP 6, „Änderung von Satzungen“. In den Erläuterungen zu diesem Punkt wurde nur darauf hingewiesen, daß dieser Tagesordnungspunkt eingefügt wurde für den Fall, daß Satzungsänderungen beantgragt werden. Das ist aber nicht ausreichend, um rechtswirksam Satzungsänderungen zu beschließen. Die Tagesordnung muß nicht den genauen Wortlaut von Satzungsänderungen erkennen lassen, wohl aber, um welche Änderungen es sich handelt. Siehe hierzu Schneider, Dreßler, Lüll, Hessische Gemeindeordnung, Erläuterungen zu § 58, 2. Abschnitt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schlüter
Bündnis 90/Die Grünen
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