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Der Ortsvorsteher wird gebeten, vor jeder Sitzung des Ortsbeirats Eppstein zu einer einstündigen öffentlichen Bürgersprechstunde einzuladen und die Einladung in der Eppsteiner Zeitung veröffentlichen zu lassen sowie im Aushang des Rathauses, Rossertstrasse und in den Amtsstuben im Bahnhof auszuhängen, sowie auf der Internetseite der Stadt Eppstein veröffentlichen zu lassen.
Die Beteiligung der Ortsbeiräte an der Bürgersprechstunde soll freiwillig sein. Der Ortsvorsteher soll jedoch vor jeder Bürgersprechstunde abstimmen, dass mindestens drei Ortsbeiratsmitglieder an der Bürgersprechstunde anwesend sind.
Begründung
Eine Bürgerbeteiligung an den Sitzungen des Ortsbeirats ist nur als passive Zuhörer möglich. Die Bürger sollen in der Bürgersprechstunde die Gelegenheit erhalten mit ihren Vertretern im Ortsbeirat über ihre Belange, Beschwerden und Fragen zu diskutieren. Die Mitglieder des Ortsbeirats sollen dadurch die Gelegenheit erhalten, ihre Entscheidungen bürgernah zu fällen und Anregungen für Anträge für die kommende Sitzung aus der Diskussion mit den Bürgern ableiten zu können.
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