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Die Verwaltung möge prüfen, ob nach dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung sich Möglichkeiten ergeben, auf weiteren Abschnitten innerorts verlaufender Landesstraßen eine maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde festzulegen.
Begründung:
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlich verlaufenden Landesstraßen wurden verändert. Daher mögen die in Eppstein zuständigen Stellen prüfen, inwiefern die zusätzlichen Spielräume für Geschwindigkeitsbeschränkungen genutzt werden können. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde erhöht die Sicherheit auf den Straßen, mindert die Gefahr schwerer Unfälle und senkt die Lärmbelastung. Dabei wird anerkannt, dass die Stadt Eppstein bereits in Eigenregie auf fast allen städtischen Straßen die maximale Geschwindigkeit auf 30 Km/h festgesetzt hat. Auf den durch Ehlhalten, Niederjosbach und Vockenhausen innerörtlich verlaufenden Landesstraßen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch noch 50 km/h.