Haushaltsrede 2025 – Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2025
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!
Wir diskutieren an dieser Stelle in diesem Jahr erneut einen Haushalt, bei dem sich ein wiederum größerer Fehlbetrag als in den Vorjahren zwischen den Ausgaben bei regulärer Geschäftstätigkeit und den laufenden Einnahmen der Stadt Eppstein ergibt:
Ohne eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B (Fortschreibung der 741 Punkte) ergäbe sich ein Minus von 3,3 Mio Euro – und das, obwohl im aktuellen Haushalt schon ein Konsolidierungs-volumen von 2,7 Mio Euro aus dem Haushaltssicherungskonzept, das für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2024 erforderlich war, enthalten ist, und 740 T Euro aus einer Erbschaft im vergangenen Jahr.
Die Kämmerin hat bei der Vorstellung des Haushalts in der letzten Stadtverordnetenversammlung vorgerechnet, dass zur Deckung dieses Defizits (wenn man ansonsten alles belässt wie bisher und das Aufkommen an Gewerbesteuer realistisch bewertet) die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 1450 Punkte erforderlich wäre und damit einen – wie es neudeutsch heißt – „Shitstorm“ ausgelöst.
Es ist aber in der Tat so, dass ohne weitere Maßnahmen – seien es Kostenreduzierungen oder das Generieren neuer Einnahmen – eine solche Erhöhung notwendig wäre, um den städtischen Haushalt genehmigungsfähig zu machen. Mit anderen Worten: Der ursprüngliche Entwurf zeichnet ein realistisches Bild der städtischen Finanzen, das Defizit ist angesichts der Entwicklungen in 2024 allenfalls bezüglich seiner Höhe überraschend. Grundsätzlich war diese Tendenz leider schon in 2024 absehbar, wenn man die Budgetberichte von Frau Bergold aufmerksam verfolgt hat. Und die verspätete Einbringung des Haushalts war ein weiteres Indiz dafür, wie schlecht es darum gestellt war. Im öffentlichen Bewusstsein war dies aber nicht.
Dass dies bei den Bürgerinnen und Bürgern für Entsetzen sorgte, liegt auch daran, dass wir (noch) eine funktionierende Stadtverwaltung haben, die alle wesentlichen Dienstleistungen zuverlässig erbringt. Dadurch, dass alles anscheinend reibungslos läuft, ist die angespannte finanzielle Lage der Stadt nicht im öffentlichen Bewusstsein, auch wenn bereits die beiden letzten Haushalte sehr herausfordernd waren.
Auf diese Unwissenheit können wir uns als Stadtverordnete nicht berufen. Ich habe an dieser Stelle bereits vor einem Jahr beklagt, dass die laufende Zuweisung neuer Aufgaben an die Kommunen durch Bund und Land nicht durch eine entsprechende Ausstattung mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln einhergeht. Gleichwohl hatten auch wir das Ausmaß der Misere noch unter-schätzt – insofern war es möglicherweise unabdingbar, die Auswirkungen auf den entsprechenden Hebesatz (Erhöhung auf 1450 Punkte) so transparent zu machen, um den Ernst der Lage zu verdeutlichen.
Der Kämmerin und allen Mitarbeitenden in der Verwaltung, die den vorliegenden Haushaltsentwurf erarbeitet haben, gilt unser Dank. Danke sagen wir auch für Erläuterung des Gesamtwerks und der zugrunde liegenden Zahlen und Annahmen in unserer Fraktion und im HFA. Wir bedauern, dass sie eine Vielzahl unsachlicher und unberechtigter Anfeindungen erfahren mussten und ihnen das Defizit angelastet wurde. Dass einige Kollegen hier wider besseres Wissen auch in dieses Horn gestoßen haben, ist besonders betrüblich.
Der aktuelle Haushalt spiegelt die bestehenden Pflichtaufgaben und jene darüberhinausgehenden Leistungen wider, die auch von der Stadtverordnetenversammlung hier beschlossen wurden. Davon kann die Verwaltung nicht eigenständig abweichen, sondern höchstens Vorschläge machen.
In unserer Fraktion waren wir uns aber einig, dass zumindest für 2025 eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B über einen Wert von 1000 Punkten nicht zumutbar wäre, und wir sehen uns und alle Fraktionen in der Pflicht, eine Begrenzung auf 995 Punkte möglich zu machen: Dazu müssen Einnahmensteigerungen und mögliche Ausgabenreduzierungen ins Visier genommen und auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden. Eine leichte Aufgabe wird das nicht. Die aktuelle Vorschlagsliste der Kämmerin, die im Magistrat und HFA bereits diskutiert wurde, stellt einen guten Ausgangspunkt dar und muss um weitere Maßnahmen (ca. 900 T Euro) ergänzt werden. Es wurde im HFA auch bereits besprochen, dass dazu eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Fraktionen gebildet wird, in der ohne Denkverbote und auch über „heilige Kühe“ diskutiert werden soll .
Eine Reduzierung auf unter 995 Punkte halten wir nicht für realistisch, zumal einige Punkte der Gegenfinanzierung auf reinen Einmaleffekten beruhen (Verkauf von Liegenschaften) und andere angedachte Punkte eher mittelfristig greifen.
Unser Ziel muss es sein, einen kompletten Kahlschlag der freiwilligen Leistungen möglichst zu verhindern. Allerdings müssen wir uns eingestehen, dass dafür der Spielraum sehr eng ist und im Zweifel die Kommunalaufsicht uns auffordern wird, auf derartige Ausgaben komplett zu verzichten.
So stark wie die Ausgabenseite aber von Aufwendungen für Pflichtaufgaben dominiert wird, sollte sich Eppstein mit anderen Kommunen zusammentun, die ebenfalls unterfinanziert sind. Und deren sind es viele. Es muss Druck auf Bund und Land ausgeübt werden, damit diese endlich die für die übertragenen Aufgaben nötigen Finanzmittel bereitstellen. Die hessische Landesregierung macht gerade das Gegenteil und hat die im Haushalt vorgesehenen Mittel für die Unterstützung der Kommunen in 2025 um 400 Mio Euro gekürzt.
Das Einfordern dieser Unterstützung seitens Bund und Land ist umso wichtiger, als unsere eigenen Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen quasi auf die angesprochenen Anpassungen der Hebesätze beschränkt sind. Und die müssten dann unweigerlich im kommenden Jahr wieder diskutiert werden. Ein Teil unserer finanziellen Misere liegt m.E. auch daran, dass wir die Chancen auf Einnahmen aus der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen bisher nicht angegangen sind oder sogar Windkraft auf Eppsteiner Gemarkung komplett abgelehnt haben. Das erweist sich nun als kurzsichtig.
Soll die zusätzliche Last also nur durch die Grundsteuer B getragen werden? Bei der Gewerbesteuer können wir uns eine maßvolle Anhebung ebenfalls vorstellen, geben aber zu bedenken, dass eine zu starke Erhöhung (auf jenseits der 400) schnell einen gegenteiligen Effekt haben und eher zu einem weiteren Sinken der Einnahmen führen kann (durch Abwanderung oder Unwirtschaftlichkeit).
Die Erhebung einer Grundsteuer C sollte in 2025 so vorbereitet werden, dass sie mit überschaubarem Aufwand ab 2026 durchgeführt werden kann.
Unsere Fraktion wird den vorgelegten Entwürfen der Hebesatzsatzung und des Haushalts mit den besprochenen Nacharbeiten zustimmen. Anders als in den Vorjahren beginnt die eigentliche Arbeit aber im Nachgang der Verabschiedung. Dabei hoffen wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen.
Meine Damen und Herren – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.