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Die Entscheidung über die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Kindertagesstätten der Stadt Eppstein ist eine Entscheidung, die mit Sorgfalt in der grünen Fraktion besprochen wurde. Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine familien- und kinderfreundliche Politik, was wir in unserem im Februar 2011 veröffentlichten „Programm zur Zukunft Eppsteins" dokumentieren.
Betrachtet man nur die Erhöhung der Gebühren für alle Eltern, scheint die Entscheidung klar.
Der Kontext der anstehenden Entscheidung spannt aber weiter, und tangiert dabei aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen einige unserer Punkte aus dem „Programm zur Zukunft Eppsteins".
Die Punkte, die wir bei der Entscheidung mindestens mit ins Kalkül ziehen müssen sind:
Diese Aufzählung hat natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Einige der uns wichtig erscheinenden Punkte wollen wir näher beleuchten.
Mit Hilfe des Berechnungsmodells wurde im Jahre 2004 eine transparente, nachvollziehbare, reproduzierbare Berechnung der Gebühren in Abhängigkeit der variablen Kosten geschaffen. Unsicherheiten, Interpretationsspielräume bezüglich der Berechnung der Benutzungsgebühren bestehen seit dieser Zeit nicht mehr.
Das Verfahren ist dahingehend gerecht, dass es für alle Eltern Leistungsbausteine zum selben Preis berechnet. Basierend auf dem Grundpreis je Leistungseinheit und der Inanspruchnahme der Leistungen berechnen sich dann im Wesentlichen die Benutzungsgebühren.
Die Berechnung ist dahingehend transparent, dass Erhöhungen auf der Kostenseite sich nachvollziehbar und reproduzierbar in den Benutzungsgebühren widerspiegeln. Neben der Tariferhöhung für das Betreuungspersonal waren insbesondere Verbesserungen bei der Qualität ausschlaggebend für die Erhöhung der einfließenden Kosten und damit die Neuberechnung auf der Grundlage des Berechnungsmodells.
Das Gesamtsystem ist dahingehend sozial, dass es darüber hinaus Mechanismen gibt, mit deren Hilfe Ansprüche und Besonderheiten einzelner Gruppen (Kinder unter 2 etc.) Einfluss finden und die Härten gegenüber sozial schwachen Familien abmildern.
Fazit: Man kann sagen, dass in Eppstein seit Einführung des Berechnungsmodells in 2004 ein weitgehender Konsens hinsichtlich der Berechnung der Benutzungsgebühren besteht.
Betrachten wir nun die Aussenwirkung Eppsteins als familien- und kinderfreundlicher Ort.
Nur die Gebührenhöhe an sich zur Beurteilung der möglichen Aussenwirkung heranzuziehen wird dem Thema nicht gerecht. Ebenso müssen die Qualitätskriterien ins Kalkül gezogen werden. Die Wichtigkeit von z.B. Öffnungszeiten in Kindertagesstätten sind in einer Stadt wie Eppstein für Eltern mit einem Arbeitsplatz außerhalb der Stadtgrenzen nicht zu unterschätzen. Wie schon beschrieben, ist die Kostenerhöhung zu einem nicht unerheblichen Teil auch einer Erhöhung der Qualität in dieser Hinsicht geschuldet.
Auch darf man nicht vergessen, dass im Zuge einer Umlage der kommunale Haushalt auch belastet wird, wenn Eltern im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit ihre Kinder außerhalb Eppsteins betreuen lassen.
Allein die genannten Punkte zeigen, dass die Thematik der Benutzungsgebühren eine komplexe Thematik ist. Es ist aber auch klar, dass diese Thematik in der Gesamtheit betrachtet werden muss und nur achtsam angegangen werden darf. Und das braucht Information, Gespräche, Abstimmungen - Zeit.
Der Zeitraum seit der Kommunalwahl war unseres Erachtens nach für eine derartige Aufgabe zu kurz. Die Gefahr, den seit 2004 bestehenden Konsens leichtfertig aufs Spiel zu setzen und in der Eile nur einen schwer zu klärenden Scherbenhaufen zu produzieren, sehen wir ganz klar.
Aus diesem Grunde ist die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich dafür, die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Kindertagesstätten noch einmal auf dem bestehenden Berechnungsmodell durchzuführen.
Ob das Gesamtsystem Potential zur Verbesserung bietet, werden wir auf jeden Fall betrachten. Wir werden zeitnah an diese Aufgabe heran gehen und die Zeit bis zur Neuberechnung im nächsten Jahr gut nutzen.
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